Homesitting Cornelia Schreiber als Auftragnehmer, nachfolgend HCS genannt, verpflichtet sich, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können mit der gebührenden Sorgfalt auszuführen.
Vor Auftragsbeginn werden mit dem Auftraggeber alle Aufgaben vor Ort besprochen und schriftlich in Form eines Vertrages festgehalten.
HCS verpflichtet sich, über alles, was ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangt, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Die Schlüssel werden mit der nötigen Sorgfalt und Sicherheit aufbewahrt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle nötigen Hilfsmittel (inkl. Gebrauchsanweisungen bzw. technische Beschreibungen) in einwandfreiem Zustand kostenfrei zu Beginn des Auftrags vor Ort zur Verfügung zu stellen. Verbrauchsmaterialien wie Tierfutter, Reinigungsmittel, Treibstoffe etc. müssen in ausreichender Menge bereitgestellt werden. Sollte es nötig sein, Nachschub zu besorgen, übernimmt der Auftraggeber die Kosten.
Bei Abschluss des Vertrages ist der volle Auftragswert fällig. Erst nach Eingang des Betrags ist der Vertrag gültig. Zusätzlich entstandene Kosten sind bei Schlüsselrückgabe zu begleichen.
Eine Annullation ist bis 3 Wochen vorher kostenfrei, bis 1 Woche vorher sind 50 % des Auftragswerts, max. CHF 150.00, danach sind 100 % des Auftragswertes fällig.
Sollte ein betreutes Tier während der Abwesenheit des Auftraggebers erkranken, ist HCS berechtigt, mit dem Tier den Tierarzt aufzusuchen. Die entstehenden Arzt- und Einsatzkosten übernimmt der Auftraggeber. Für auftretende, gesundheitliche Probleme oder schlimmstenfalls das Ableben des Tieres während der Abwesenheit des Auftraggebers übernimmt HCS keine Haftung.
HCS haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für Sachschäden, die während einer Auftragserfüllung infolge einer Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Für erkrankte oder verstorbene Tiere während der Betreuungszeit lehnt HCS jede Haftung ab. Im Falle eines Sachschadens tritt die Haftpflichtversicherung von HCS im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen und der abgeschlossenen Deckungssumme ein. Ausgenommen sind witterungsbedingte Schäden an Pflanzen. Entsteht dem Auftraggeber ein Sachschaden, weil er HCS nicht ausreichend, irreführend oder falsch über die Aufgaben im Rahmen seines Auftrages unterrichtet/beauftragt hat, lehnt HCS jede Haftung ab.
HCS verpflichtet sich, den Auftraggeber bei unvorhergesehenen Ereignissen schnellstmöglich zu informieren und notfalls Polizei, Feuerwehr und/oder Handwerker aufzubieten.
Der Auftraggeber hat spätestens bei Auftragsbeginn alle erforderlichen Schlüssel des zu betreuenden Objektes gegen Quittung auszuhändigen. HCS hat während der Auftragsdauer uneingeschränktes Hausrecht.
Alle nicht definierten Bestimmungen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von HCS.
Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet.
Homesitting Cornelia Schreiber
Dorf 48
9428 Walzenhausen